Pressemitteilung
- 23.03.2023
Parlamentarisches Frühstück: Gemeinsam patientengerechte Versorgung mit medizinischem Cannabis sichern
- Bei einem Parlamentarischen Frühstück am 16. März diskutierten Vertreter von STADA sowie Ärzte und Apotheker mit Bundestagsabgeordneten über Herausforderungen der Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis.
- Schwerpunkt war der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen, der derzeit schwerkranken Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis erschwert. Über dieses Thema entschied am selben Tag auch der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) im Rahmen der geänderten Arzneimittelrichtlinie. - Martin Spatz, Leiter des STADA-Specialty Geschäfts in Deutschland: „Medizinisches Cannabis kann einen wertvollen Beitrag zur Versorgung von Patienten leisten, bei denen die herkömmliche Medikation nicht den gewünschten Erfolg bringt. Nun gilt es, bestehende Hürden bei der Verordnung abzubauen und den Einsatz dieser Therapie im Sinne der Versorgung von Patienten durch Ärzte zu erleichtern.“
Bad Vilbel – 22. März 2023 – Am 16. März trafen sich Vertreter von STADA, Ärzte und Apotheker in Berlin im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks mit knapp 20 Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Unter dem Motto „Lindern statt hindern“ diskutierten die Teilnehmer über die Zukunft der Versorgung von schwerkranken Patienten mit medizinischem Cannabis. Als international tätiger Pharmakonzern bietet STADA seit März 2021 Cannabis-Vollspektrum-Extrakte sowie -Blüten in hochwertiger Qualität und mit GMP-Zertifizierung an und konnte in den vergangenen Jahren auch im Gespräch mit Ärzten und Apothekern fundierte Erfahrungen mit dieser alternativen Therapieoption sammeln.
"Medizinisches Cannabis kann einen wertvollen Beitrag zur Versorgung von Patienten leisten, bei denen die herkömmliche Medikation nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Insbesondere bei Schmerzen, Übelkeit, Depression oder Appetitmangel in Zusammenhang mit schwerwiegenden Erkrankungen können die Symptome gelindert werden“, ist Dr. Martin Spatz, Leiter des STADA-Specialty Geschäfts, überzeugt.
Prof. Dr. Sven Gottschling, Chefarzt des Zentrums für altersübergreifende Palliativversorgung und Kinderschmerztherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, ergänzt: „In meiner Praxis sehe ich täglich Therapieerfolge mit medizinischem Cannabis.
Auch berichteten 75 % der Anwender im Rahmen einer Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte über Verbesserungen ihrer Symptome. [1] Die Entscheidung über die Behandlung von Menschen, die oftmals eine jahrzehntelange Leidensgeschichte hinter sich haben, gehört in die Hände ihrer betreuenden Ärzte.“
Damit spricht Prof. Gottschling den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen an, die der Behandlung vor Beginn zustimmen müssen. Derzeit wird schätzungsweise ein Drittel dieser Anträge abgelehnt. Das bedeutet, dass zehntausende von Patienten, bei denen die behandelnden Ärzte diese Therapie befürworten, keine Kostenerstattung erhalten. Hinzu kommt, dass zahlreiche Betroffene keine Mediziner finden, die den hohen bürokratischen Aufwand auf sich nehmen.
Apotheker Tobias Bayer, der sich als Inhaber der Röntgen-Apotheke in Würzburg auf die deutschlandweite Spezialversorgung mit Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabisblüten, spezialisiert hat, machte im Rahmen der Veranstaltung deutlich: „Der derzeitige Diskurs dreht sich sehr stark um die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel. Das muss sich ändern. Wir sollten uns zunächst auf die Beseitigung des Genehmigungsvorbehalts als zentrale Hürde bei der Versorgung fokussieren, damit die Legalisierung nicht zu Lasten schwerkranker Patienten geht.“
Das sahen die Abgeordneten beim Parlamentarischen Frühstück genauso. Sie zeigten sich äußerst interessiert und brachten ein, dass sie den politischen Handlungsbedarf zu einem patientengerechteren Umgang mit medizinischem Cannabis durchaus sehen, der den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts und die Versorgung der Patienten durch qualifizierte Ärzte auf breiter Basis einschließen sollte.
Dr. Martin Spatz erklärt: „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 16. März bereits die Weichen beim Genehmigungsvorbehalt gestellt und damit den Zugang für Palliativpatienten erleichtert. Die Entscheidung geht allerdings nicht weit genug. Auch Patienten mit anderen Indikationen wie Schmerz oder Multiple Sklerose sollten einfacher Zugang zu dieser Therapieoption erhalten. Daher treten wir bei STADA für die komplette Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts ein. Nur so können wir unserem Auftrag ‚Caring For People’s Health as a Trusted Partner‘ gerecht werden und uns um die Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis kümmern.“
[1] BfArM (2022): Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln.
Über die STADA Arzneimittel AG
Die STADA Arzneimittel AG hat ihren Sitz im hessischen Bad Vilbel. Das Unternehmen setzt auf eine Drei-Säulen-Strategie bestehend aus Consumer Healthcare Produkten, Generika und Spezialpharmazeutika. Weltweit vertreibt die STADA Arzneimittel AG ihre Produkte in rund 120 Ländern. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte STADA einen Konzernumsatz von 3.797,2 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 884,7 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte STADA weltweit 13.183 Mitarbeiter.
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