Pressemitteilung
- 15.11.2023
Medizinisches Cannabis: Genehmigungsvorbehalt benachteiligt schwerkranke Patienten
- Aktuell ist das Thema Cannabis durch das geplante Cannabisgesetz (CanG) im Fokus der Öffentlichkeit. Ein Teil der Debatte ist der Umgang mit medizinischem Cannabis (Medizinalcannabis), das als Therapieoption zur Versorgung schwerkranker Patienten zum Einsatz kommt.
- Medizinisches Cannabis steht jedoch unter einem Genehmigungsvorbehalt. Das heißt: Gesetzliche Krankenkassen entscheiden patientenindividuell, ob sie die Therapiekosten übernehmen oder nicht. Neben der für die schwerkranken Patienten nachteiligen bürokratischen Hürde wird diesen im Ergebnis auch der Zugang zu etwa einem Drittel aller ärztlich verordneten Cannabis-Therapien verwehrt.
- Der Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes, für den sich auch STADA einsetzt, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Patientenversorgung in Deutschland und würde den behandelnden Ärzten ihre Therapiehoheit zurückgeben. Gleichzeitig könnte vermieden werden, dass schwerkranke Patienten möglicherweise in die Selbstmedikation mit fragwürdiger Qualität und Sicherheit ausweichen, weil ihnen die Therapie mit Medizinalcannabis auf Kassenrezept verwehrt bleibt.
Bad Vilbel, 14. November 2023 – Seit März 2017 dürfen alle Humanmediziner in Deutschland getrocknete Cannabisblüten und -extrakte zu therapeutischen Zwecken verordnen.1 Damit Patienten von der Therapie profitieren können und die anfallenden Kosten in der Regelversorgung übernommen werden, muss die Behandlung jedoch erst nach dem sogenannten „Genehmigungsvorbehalt“ (§ 31 Absatz 6 SGB V) von den gesetzlichen Krankenkassen genehmigt werden.* Die Anwendungsgebiete von Medizinalcannabis reichen von Spastiken und Multipler Sklerose bis hin zu weiteren neurologischen und onkologischen Erkrankungen, also insbesondere bei schwerkranken Patienten.2 Dabei liegt die größte medizinische Evidenz für die Schmerztherapie vor.3 Für eine Vielzahl der schwer erkrankten Patienten hat der Einsatz von Medizinalcannabis, bei guter Verträglichkeit, einen positiven Effekt auf die Lebensqualität – und kann mitunter sogar zur Reduktion der Begleitmedikation wie beispielsweise Opioide beitragen.4,5 Trotz dieser positiven Effekte führt der Genehmigungsvorbehalt dazu, dass etwa ein Drittel der von Ärzten verordneten Therapien die Patienten nicht erreicht. „Dass der Gemeinsame Bundesauschuss über die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes für einige Fachärztegruppen berät, darf nur der erste Schritt sein. Wir sollten allen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland zutrauen, die richtige Behandlung für ihre Patienten zu verordnen. Dies gilt auch für medizinisches Cannabis. Daher muss der Genehmigungsvorbehalt vollständig abgeschafft werden“, sagt Dr. Stephan Eder, Executive Vice President Western Europe & Germany, STADA.
Drastische Folgen des Genehmigungsvorbehalts
Der Genehmigungsvorbehalt bringt nicht nur eine zusätzliche bürokratische Hürde mit sich, die Ärztinnen und Ärzte schon im ersten Schritt die Verschreibung erschwert, sondern trägt dazu bei, dass die teilweise noch immer vorherrschende Stigmatisierung von Medizinalcannabis verstärkt wird. Solange der Genehmigungsvorbehalt besteht, wird medizinisches Cannabis nicht gleichwertig zu anderen Therapien gesehen werden – trotz vorhandener Expertise von sechs Jahren Anwendung in ärztlichen Praxen und vorliegenden Ergebnissen der Begleiterhebung. „Sprechen herkömmliche Therapien nicht oder nicht mehr ausreichend an, bedeutet dies oft einen hohen Leidensdruck für Patienten. Medizinisches Cannabis kann hier die Schmerzsymptomatik und die gesamte Lebensqualität der Patienten signifikant verbessern. Daher sollte die Kostenerstattung der Cannabis-Therapie für diese Patienten durch die Krankenkassen nicht mit einer zusätzlichen bürokratischen Hürde belegt werden, sondern – wie im Falle anderer Therapien auch – eine Selbstverständlichkeit sein“, bringt es Prof. Dr. Sven Gottschling, Chefarzt des Zentrums für altersübergreifende Palliativversorgung und Kinderschmerztherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, auf den Punkt.
Hinzu kommt: Die jetzige Form des CanG würde eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ermöglichen, gleichzeitig aber die Hürden für die Verschreibung von Medizinalcannabis durch Ärzte nur geringfügig senken. Das könnte viele schwerkranke Patienten, für die medizinisches Cannabis eine wichtige Behandlungsoption darstellt, in die Selbstmedikation treiben, in der die Qualität und Sicherheit der Therapie nicht zwangsläufig gegeben ist.
Klare Forderung von STADA
Als Hersteller und Vertreiber von medizinischem Cannabis und mit einer Gesundheitsexpertise von über 125 Jahren kann STADA höchste Ansprüche in Qualität und Sicherheit der Therapieform gewährleisten. Mit Fortbildungen zur Cannabistherapie für medizinisches Fachpersonal und Apothekern setzt sich das Unternehmen zudem für den sicheren Umgang mit der Behandlung ein. Als Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands Pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) vertritt und stärkt STADA darüber hinaus fachspezifische Positionen und Ziele zur pharmazeutischen Nutzung von Cannabinoiden in der Medizin. Aus dieser Historie und Haltung heraus fordert STADA den Gesetzgeber auf, den Genehmigungsvorbehalt für Medizinalcannabis für alle Ärzte vollständig aufzuheben.
*Ausgenommen davon sind bisher nur Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Über die STADA Arzneimittel AG
Die STADA Arzneimittel AG hat ihren Sitz im hessischen Bad Vilbel. Das Unternehmen setzt auf eine Drei-Säulen-Strategie bestehend aus Generika, Spezialpharmazeutika und verschreibungsfreie Consumer Healthcare Produkte. Weltweit vertreibt die STADA Arzneimittel AG ihre Produkte in rund 120 Ländern. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte STADA einen Konzernumsatz von 3.797,2 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 884,7 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte STADA weltweit 13.183 Mitarbeiter.
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