Pressemitteilung

  • 18.07.2024

Im Einsatz für das Patientenwohl: Die STADAPHARM GmbH begrüßt die Entscheidung des G-BA über den Entfall des Genehmigungsvorbehaltes zur Verordnung von medizinischem Cannabis.

Aktuelle Umfrage unterstreicht Dringlichkeit für Ärzteschaft

 

Bad Vilbel, 18. Juli 2024 – STADAPHARM begrüßt die heute getroffene Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Genehmigungspflicht für bestimmte ärztliche Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen aufzuheben, hierunter fallen unter anderem Allgemeinmediziner, Internisten, Anästhesisten und Schmerztherapeuten sowie Neurologen und Palliativmediziner. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung dar und stärkt die ärztliche Therapiehoheit.

Aktuelle Ärzte-Umfrage unterstreicht Handlungsbedarf

Eine aktuelle repräsentative DocCheck-Umfrage unter Allgemeinmedizinern, Praktikern, Internisten und Neurologen im Auftrag von STADAPHARM* zeigt, dass sich der hohe bürokratische Aufwand sowie Unsicherheiten in der Antragstellung aufgrund des Genehmigungsvorbehaltes bisher deutlich negativ auf die Verordnungspraxis auswirkten. So gaben 74 Prozent der verordnenden Ärzte an, dass sie eine Verordnung häufiger in Betracht zögen, wenn die Antragstellung bei den Krankenkassen einfacher wäre. 54 Prozent gaben an, dass die komplexe Antragsstellung mit dem Praxisalltag nicht vereinbar sei.

Die Befragung zeigt aber auch, dass in den zurückliegenden sechs Monaten die Bereitschaft in der Ärzteschaft zur Verordnung von medizinischem Cannabis zugenommen hat. Insgesamt gaben 54 Prozent der Befragten an, in den letzten sechs Monaten medizinisches Cannabis verordnet zu haben, zuvor hatten dies nur 15 Prozent der Befragten getan. Im Detail zeigt sich, dass 47 Prozent der Allgemeinmediziner und 61 Prozent der Neurologen im letzten halben Jahr medizinisches Cannabis verordneten. „Wir begrüßen, dass diese wichtige Therapiemöglichkeit zunehmend Anwendung findet. Mit unserem großen Außendienst und unserem breiten Fortbildungsangebot für Ärzte tragen wir aktiv dazu bei, Ärzte und Apotheker bei der Anwendung dieser Therapie zu unterstützen und Vorbehalte abzubauen“ betont Martin Spatz, Head of Specialty Business Germany STADAPHARM.

Patienteninteressen im Fokus

Im Zuge der Legalisierung von Cannabis standen die Bedarfe der Patienten zuletzt zu wenig im Fokus der Öffentlichkeit, daher ist der Beschluss des G-BA nun ein echter Meilenstein für die Patientenversorgung. „Durch kontinuierliche Wissens- und Fortbildungsangebote sowie politische Aufklärungsarbeit hat STADAPHARM als angehender Marktführer im Bereich der Vollspektrumcannabis-Extrakte** zu einer Neuregelung beigetragen. Wir befürworten die Entscheidung des G-BA ausdrücklich und sind davon überzeugt, dass sie zu einer besseren und effizienteren Patientenversorgung führen wird“, so Martin Spatz, Head of Specialty Business Germany STADAPHARM. Der G-BA setzt mit der Entscheidung ein deutliches Zeichen und ermöglicht einen einfacheren Zugang zu spezialisierten medizinischen Leistungen für schwerkranke Patienten.

„Wir sehen der angekündigten erneuten Evaluation in 15 Monaten mit sehr großer Gelassenheit entgegen. Dank unserer tiefgehenden Marktkenntnis und unserer umfassenden Erfahrung mit medizinischen Cannabisprodukten sind wir davon überzeugt, dass die Daten aus der Patientenversorgung die aktuelle Entscheidung noch einmal unterstreichen werden“, betont Spatz weiter.

Behandlung mit Extrakten steht für eine klare Trennung vom Freizeitkonsum

Insbesondere befürwortet STADAPHARM den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für Cannabisvollspektrumextrakte, denn diese sind für Freizeitkonsumenten nicht von Interesse. Gleichwohl stellen sie für einen Großteil der Patienten einen probaten Therapieansatz dar. „Die Patienten, die unsere hochwertigen Cannabisvollspektrumextrakte verordnet bekommen, sind schwer krank und haben mit dieser Therapie eine echte Chance auf Verbesserung ihres Gesundheitszustandes – sie verdienen daher unbedingt eine schnelle und unkomplizierte Therapie, inklusive Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Als Spezialist für medizinische Extrakte unterstützen wir die effiziente, individuelle Versorgung von Patienten, es braucht eine klare Abgrenzung vom Freizeitkonsum. Extrakte erzeugen keinen Rausch und sind damit für den Freizeitkonsumenten nicht attraktiv“, so Spatz.

*Online-Befragung im DocCheck Panel auf Basis einer Zufallsauswahl niedergelassener APIs und Neurologen (n=100), durchgeführt von DocCheck Insights im Auftrag von STADAPHARM GmbH. **Insight-Health Galaxy Data, Stand 04/2024.

Über die STADAPHARM GmbH:

Die STADAPHARM GmbH ist ein Tochterunternehmen der STADA Arzneimittel AG und vertreibt Spezialpharmazeutika. Die STADA Arzneimittel AG hat ihren Sitz im hessischen Bad Vilbel. Das Unternehmen setzt auf eine Drei-Säulen-Strategie bestehend aus Consumer Healthcare Produkten, Generika und Spezialpharmazeutika. Weltweit vertreibt die STADA Arzneimittel AG ihre Produkte in rund 120 Ländern. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte STADA einen Konzernumsatz von 3.734,8 Millionen Euro und ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 802,2 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte STADA weltweit mehr als 11.700 Mitarbeiter.

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